Nicht zuletzt dem Engagement des AUMA ist es zu verdanken, dass die Sonderregelung zur Erstattung der Ausfall- und Vorbereitungskosten für Corona-bedingt ausgefallene Veranstaltungen im Zeitraum März bis Dezember 2020 im Sinne der Messewirtschaft überarbeitet wurden.
Der Anwendungsbereich der Sonderregelung wurde jetzt deutlich weiter gefasst. Jetzt umfasst er auch Veranstaltungen, die sich maßgeblich über Eigenmittel des Veranstalters, Eintrittsgelder, Teilnehmergebühren, Standmieten oder Fördermittel finanzieren (statt wie bisher nur über Eintrittsgelder).
Zudem wurde der Bezugszeitraum der angefallenen Kosten auf bis zu 12 Monate vor geplantem Messestart erweitert. Dadurch können jetzt auch Messeveranstalter mit in der Regel langem Planungsvorlauf von dieser Regelung profitieren. Details dazu finden sich unter diesem Link.