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Donnerstag, 19. März 2020

Empfehlungen zum Thema Fördermittel/Finanzhilfen

Der FAMA hat für seine Mitglieder mit Brigitte Herrmann (Kontaktdaten finden Sie im Newsletter oder auf Anfrage bei der Geschäftsstelle) eine Expertin in Sachen Förderberatung engagiert. Folgende Handreichungen hat sie für uns in einem ersten Schritt zusammengestellt:


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW – und die Förderbanken der Bundesländer haben ihre bestehenden etablierten Förderprogramme um Liquiditätshilfen ausgeweitet. Weitere Informationen unter diesem Link.

Die Kontaktdaten der Landesförderbanken finden Sie hier.

Die Programme der KfW gelten bundesweit, ergänzt werden diese durch Finanzierungsangebote der Landesförderinstitute. Informieren Sie sich auf der Homepage Ihrer zuständigen Landesförderbank, welche Programme dort für Unternehmen angeboten werden, die mit den Auswirkungen der Corona-Krise zu kämpfen haben.



Derzeit gibt es zwei wesentliche Ausprägungen dieser Förderinstrumente:

a) zinsverbilligte Darlehen, bei denen die KfW – auch bei Betriebsmitteldarlehen  – eine 80 %ige Risikoübernahme anbietet. Die Hausbank trägt demzufolge lediglich noch ein Risiko von 20 %.  Die Programme der KfW werden durch einen zusätzlichen Förderbeitrag der Landesförderbanken ergänzt; in der Regel ist das eine zusätzliche Zinsverbilligung.

Das Darlehen ist banküblich abzusichern. Form und Umfang der Besicherung werden mit der Hausbank vereinbart.

Die Konditionen werden individuell – auf Basis der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) -  und der für den Kredit gestellten Sicherheiten festgelegt. Bei Betriebsmittel-finanzierungen kann eine Endfälligkeit bzw. ein Tilgungsfreijahr beantragt werden.

b) Reichen die banküblichen Sicherheiten des Unternehmens nicht aus, kann ergänzend eine Ausfallbürgschaft einer deutschen Bürgschaftsbank beantragt werden. Weitere Infos hier.

Wie können diese Finanzierungshilfen beantragt werden?

Anträge bei den Förderbanken und den Bürgschaftsbanken können nur über die jeweilige Hausbank gestellt werden. Diese muss – wie oben dargestellt – auch einen Teil des Kreditrisikos übernehmen. Wichtig: Unternehmen, die sich bereits vor den Auswirkungen der Corona-Krise in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befanden, kommen generell für diese Finanzierungshilfen nicht in Betracht.

Die KfW hat auf ihrer Homepage mit dem nachstehenden Text angekündigt, zusätzlich zu den bereits bestehenden und erweiterten Programmen ein Sonderprogramm aufzulegen:
„Die KfW wird für kleine und mittlere sowie bzw. für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.
Überdies wird die KfW für diese Unternehmen konsortiale Strukturen anbieten.
Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.“
Nähere Einzelheiten hierzu sind derzeit noch nicht bekannt.

Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:

  1. Vereinbarung eines kurzfristigen Termins mit dem Kreditberater Ihrer Hausbank.
  2. Wenn die Hausbank bereits Darlehen und Kredite zur Verfügung gestellt hat, sollten wesentliche relevante Unterlagen – insbesondere die Bilanzen der beiden Geschäftsjahre – schon vorliegen.  Wenn die Bilanz für 2019 noch nicht erstellt ist, die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) 12/2019 sowie die letzte vorliegende BWA aus 2020 mitnehmen. Ganz wesentlich ist eine aktuelle Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung, aus der sich der angefragte Finanzierungsbedarf ergibt.
  3. Mit der Hausbank ein Finanzierungskonzept für die nächsten Monate erstellen. Wenn die Bank keine Möglichkeit sieht, den Kreditspielraum auszuweiten,  kommen die eingangs erwähnten Finanzhilfen in Betracht, die der Hausbank einen großen Teil des Kreditrisikos abnehmen. Derzeit ist unklar, wie lange die Prozesse – insbesondere bei Einbindung der Förderbanken – brauchen. Es muss von einer Vielzahl von Antragstellern ausgegangen werden. Eine gute Vorbereitung des Bankgespräches erleichtert und verkürzt die Bearbeitung.
  4. Mit der Hausbank flankierende Maßnahmen in Bezug auf ein eventuell bereits bestehendes Kreditengagement vereinbaren. Dies sind insbesondere temporäre Zinsreduzierungen und Stundungen für bestehende Darlehen, um die Liquiditätssituation zu verbessern.