Bund und Länder haben sich auf die Ausgestaltung der Härtefallhilfen geeinigt. Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen umfangreichen Unternehmenshilfen und bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen.
Die Härtefallhilfen sind ein Angebot des Bundes an die Länder. Dazu schließen diejenigen Länder, die sich beteiligen wollen, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei den jeweiligen Landesstellen. Weitere Informationen finden sich unter diesem Link.