Seit dem 2. Juli ist in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Das bedeutet konkret: Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten müssen bis zum 17.12.2023 eine eigenständige Meldestelle unterhalten, an die sich Mitarbeiter wenden können, die Missstände im Unternehmen melden möchten. Betroffenen soll auf diese Weise Schutz und Anonymität gewährleistet werden (Bild: Pixabay/Davie Bicker).
Ein Artikel bei Haufe bietet einen guten Überblick über die Zusammenhänge.