Fast unbemerkt hat sich eine spezielle Position in die Fördermaßnahmen im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 eingeschlichen. Einmalig bis zu 20.000,00 EUR erhalten betroffene Unternehmen für Investitionen in Digitalisierung.
In den FAQ werden z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops oder Eintrittskosten bei großen Plattformen als erstattungsfähig anerkannt. Anschaffungskosten von IT-Hardware sind unter der Voraussetzung ansetzungsfähig, dass sie zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch im Unternehmen vorhanden ist.
Darüber hinaus gibt es noch die Bundesinitiative „Digital Jetzt!“ zur Förderung der Digitalisierung des Mittelstands. Hier werden Investitionen in Hard- und Software sowie die entsprechende Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter bis zu einer Höhe von 50.000 EUR gefördert.
In Bayern wird für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft das Programm „Digitalbonus Bayern“ neu bis 2023 fortgesetzt. Gefördert werden hier Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeiter_innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 10 Mio. EUR. Voraussetzung ist, dass digitale Systeme erstmalig eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf den neuesten Stand erhöht wird. Individuell auf das Unternehmen abgestimmte Lösungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind ebenfalls förderfähig.
Alle unsere Angaben sind ohne Gewähr. Im Zweifel wenden sich Mitglieder bzgl. Details bitte an ihren eigenen Steuerberater.