Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert auch im Jahr 2025 die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland. Ziel dieses Programms ist es, die Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bestmöglich zu unterstützen, um so Exportmärkte zu erschließen (Bild: Michal Jarmoluk/Pixabay).
Um die Liste der förderfähigen Messeveranstaltungen für das Jahr 2025 festlegen zu können, führt das BMWK seit 2023 ein offenes Interessensbekundungsverfahren durch. Messeveranstalter können auf dieser Seite prüfen, ob ihre Messe die grundlegenden Förderkriterien erfüllt und ihr Interesse an der Aufnahme in das Messeprogramm 2025 online bekunden.
Die wesentlichen Kriterien sind zur Registrierung einer Messe sind:
- mindestens 15% ausländische Aussteller
- mindestens 10% ausländische Besucher
- Nachweis der Internationalität muss anhand einer FKM-Zertifizierung oder ein unter Berücksichtigung der FKM-Standards erteiltes Testat eines prüfenden Dritten i.S. v. §3 des Steuerberatungsgesetz erfolgen.
Aufgrund der pandemischen Sondersituation in den letzten beiden Jahren kann der Nachweis sich auf eine repräsentative Vorveranstaltung in den Jahren 2018 bis 2023 beziehen.
Das Interessenbekundungsverfahren für das kommende Jahr startet am 15. Januar 2024 und endet am 15. März 2024. Messen, die bis dahin nicht registriert wurden, können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Fragen zum Programm beantwortet Kerstin Scheffler vom AUMA.