Das Bundesfinanzministerium hat eine Vereinfachung und Verbesserung der Überbrückungs-hilfe III angekündigt. Zu den wichtigsten Änderungen zählen demnach:
Zugang wird vereinfacht und erweitert: Die Antragsberechtigung tritt neu ab einem Umsatz-minus von 30% ein und gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 750 Mio. €.
Fördervolumen/Abschlagshöhe werden erhöht: Neu soll es bis zu 1,5 Mio. €/Monat geben und die Abschlagszahlungen sollen auf bis zu 100 T€ steigen.
Der Förderzeitraum umfasst 1/2020 bis 06/2021. Die Zuschusshöhe hängt am Umsatzrückgang im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat: 40% der förderfähigen Fixkosten werden bei einem Umsatzrückgang zwischen 30 und 50% erstattet, bei 50 bis 70% Rückgang steigt der Fördersatz auf 60% und bei einem Rückgang >70% werden 90% erstattet.
Zur besseren Orientierung gibt es einen Musterkatalog fixer Kosten, die berücksichtigt werden können. Außerdem soll der Katalog der förderfähigen Kosten um Investitionen in Digitalisie-rung erweitert werden – übrigens auch dann, wenn diese außerhalb des Förderzeitraums ent-standen sind (bis zu 20.000 EUR pro Monat).
Details zur Überbrückungshilfe III finden sich auf der Website des BMF.