Wie an anderer Stelle in diesem Rahmen bereits berichtet, kümmert sich das Forum Veranstaltungswirtschaft mit großem Einsatz um die Berücksichtigung der Belange unserer Branche bei der Politik. Zuletzt wurden neue Fragen aufgeworfen, die sich im Zusammenhang mit der EU-Beihilferegelung stellen. Diese Fragen hat das Forum Veranstaltungswirtschaft an das BMWi zur Klärung gestellt.
So ist zum Beispiel in der Information des BMWi von nur einer Schadenersatz-Berechnung die Rede, während die EU zwei unterschiedliche Ansätze kennt. Hier gilt es zu klären, inwiefern beabsichtigt ist, die bisherige Schadendefinition zu ändern und wie genau der tatsächliche Schaden nunmehr ermittelt werden soll.
Um Beihilfen auf das erforderliche Minimum zu beschränken, sind laut EU die Begünstigten verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Hier gilt es zu klären, ob es eine neue Liste von zumutbaren Maßnahmen geben wird, welche im Nachhinein die berechtigte Höhe der Hilfszahlungen beeinflusst.
Im Hinblick auf Ex-Post-Kontrollen und eine mögliche Überkompensation steht zu klären, ob es schon Vorgaben zum Prüfungsverfahren durch die Finanzämter gibt. Außerdem soll geklärt werden, ob es zukünftig eine Neudefinition des Schadens, mithin die Ermittlung eines „genaueren Schadens“ geben soll.
Dies ist nur ein Auszug aus den umfassenden Aktivitäten des Forums Veranstaltungswirtschaft und soll aufzeigen, wie komplex die Verhandlungen und Abklärungen im Hintergrund sind. FAMA Mitglieder erhalten, im Bedarfsfall auch durch entsprechende Ad-hoc-Kommunikation, frühzeitig Einblick in die gewonnenen Erkenntnisse.