Bislang ist die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes lediglich bis zum 31. März 2022 beschlossen. Außerdem werden lediglich 50% der Sozialbeiträge erstattet. Das Forum Veranstaltungswirtschaft, dem auch der FAMA angehört, befürchtet dadurch eine weitere Entlassungswelle mit einer verstärkten Abwanderung von Fachkräften. (Foto: Pixabay).
„Unsere Branche ist wirtschaftlich am härtesten von den Eindämmungsmaßnahmen betroffen“, sagt Marcus Pohl, erster Vorsitzender der Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleister*innen in der Veranstaltungswirtschaft (ISDV). „Aufgrund der nun beschlossenen Laufzeit bis Ende März werden in den kommenden Wochen die letzten Arbeitnehmer, die der Branche treu geblieben sind, gekündigt werden müssen. Mangels jeglicher Möglichkeit einer Einnahmeerzielung und den daraus resultierenden Umsatzrückgängen von nach wie vor über 80%, ist den Unternehmen aus eigener Kraft die weitere Finanzierung von Gehältern nicht mehr möglich.“
Da jegliche Perspektive eines einschränkungslosen Neustarts fehle, bliebe der Wirtschaftszweig weiterhin auf staatliche Hilfsmaßnahmen angewiesen. „Die weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sowie die Übernahme von 100% der bei Kurzarbeit anfallenden Sozialkosten ist aktuell die von allen Unternehmen am vordringlichsten geforderte Maßnahme“, ergänzt Jens Michow, Präsident des Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV).
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