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Mittwoch, 10. November 2021

Appell zur Fortführung und Modifikation der Wirtschaftshilfen des Bundes


Die Messe- und Veranstaltungsbranche wurde durch ihre branchespezifischen langen Planungshorizonte nicht nur stärker und existenzieller als andere Wirtschaftsbereiche getroffen, sondern benötigt auch eine längere Aufbauphase, um wieder zu alter Stärke zurückzufinden. Daher fordert der FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen in seiner Vertretung für kleinere und private Veranstalter eine Fortführung und zielgenaue Anpassung der staatlichen Überbrückungshilfen, um die sonst drohende Insolvenzgefahr aufzuhalten und damit bereits gezahlte Staatshilfen auch langfristig ihre Wirkung entfalten können.

Henning Könicke, Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender des FAMA, wendet sich in seiner Funktion als Vertreter der privaten Messeveranstalter sowie der kleinen und mittleren Messeplätzen mit einer eindringlichen Bitte an den geschäftsführenden Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die Messebranche auch im bevorstehenden Jahr 2022 mit wirksamen Maßnahmen zu unterstützen.

Die Messe- und Veranstaltungsbranche ist durch die CoronaPandemie nicht nur deutlich stärker und existenzieller als andere Wirtschaftszweige getroffen wurden, sondern benötigt durch lange Vorlaufzeiten zwangsläufig eine deutlich längere RekonvaleszenzPhase, die sich mindestens über das ganze Jahr 2022 erstrecken wird.

Zusätzlich zum nahezu vollständigen Umsatzausfall der zurückliegenden 18 Monate, der teilweise zu erheblichem Eigenkapitalverzehr oder langfristiger Verschuldung geführt und insbesondere die KMUs der Messewirtschaft getroffen hat, musste zum Erhalt der Unternehmensgrundlage und somit der Sicherung von Arbeitsplätzen zeitgleich erheblicher finanzieller Aufwand für den Aufbau von Digital- bzw. Hybridformaten betrieben werden. Dieser Situation kann nur durch eine Fortführung der branchenspezifischen Überbrückungshilfen begegnet werden.

Wenn diese besondere Lage der Messeunternehmen und ihrer spezialisierten Zulieferer (Messebau, Technikdienstleister etc.) in ihrer ganzen Tragweite nicht erkannt wird, besteht die akute Gefahr, dass viele Unternehmen, die bis dato mit den Ü-Hilfen überleben konnten, im kommenden Jahr in akute Insolvenzgefahr geraten und somit auch die bisherigen Staatshilfen vergeudet wären.

Der kürzlich beschlossene Messeausfallfonds reicht als Instrument für die beschriebene Lage bei Weitem nicht aus bzw. geht an der eigentlichen Problematik vorbei. Nicht die (pandemiebedingten) Absagen von Veranstaltungen werden das faktische Problem darstellen, sondern ausbleibende Umsätze durch ein deutlich geringeres Aufkommen an Ausstellern und Besuchern. Damit werden viele Messen entweder aus Gründen einer negativen Wirtschaftlichkeit abgesagt werden oder sie schließen mit weiteren Verlusten ab, was die Situation der veranstaltenden Unternehmen noch weiter unter Druck bringt.

Daher wendet sich der FAMA mit seinen zentralen Forderungen in einem dringenden Appel an den geschäftsführenden Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier:

1. Anlehnung des Messeausfallfonds an den Sonderfonds zur Unterstützung der Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen und damit Kompensation ausfallender Umsätze durch situationsbedingte Aussteller- bzw. Besucherrückgänge.

2. Verlängerung der Wirtschaftshilfen für Messeunternehmen bzw. Unternehmen mit messenahen Dienstleistungen bis mindestens 31. Dezember 2022.