Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weist auf folgende Fördermöglichkeit hin:
Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie sind im Bundesanzeiger zu finden. Ab sofort können Anträge für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 EUR für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA gestellt werden.
Das BAFA weist darauf hin, dass nach der bestehenden Richtlinie bei allen Modulen ausschließlich konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen förderfähig sind. Reine Fördermittelberatungen sind hier nicht zulässig und können nicht gefördert werden.
Der Antrag dafür beim BAFA ist recht übersichtlich. Zu beachten ist allerdings, dass die Förderung nur von kleinen und mittelständischen Unternehmen beantragt werden kann, die durch Corona Umsatzeinbußen hinnehmen mussten.
Die weiteren Kriterien sind folgende:
- Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es weniger als 250 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro hat.
- Der Zuschuss beträgt für alle von der Corona-Krise betroffenen KMU 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten.
- Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für diese Fälle 4.000 EUR.
- Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Der Zuschuss wird an das Beratungsunternehmen ausgezahlt.
- Anträge können längstens bis zum 31. Dezember 2020 bei der Bewilligungs¬behörde gestellt werden.
Die Vocatus AG (Vortragende auf der bevorstehenden Sommer-Fachtagung) sind beim BAFA als Berater für dieses Programm gelistet und bieten Beratung in Sachen Preis- und Vertriebsstrategie an. Auch der FAMA-Beratungspartner agendum hat sich für das Programm angemeldet (lt. BAFA können Beratungsanträge auch in diesem Fall gestellt werden – die Bewilligung und die Beratung erfolgen allerdings erst nach Freigabe durch das BAFA).