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Mittwoch, 13. Mai 2020

Es wird konkreter: FAMA Kriterien für Messen im Herbst


Es kommt Bewegung in die Sache, wenn auch nur langsam. Nach den gemeinsam von AUMA und FAMA verfassten Unterlagen, die sowohl zuständige Bundes- wie auch Landesbehörden erhalten haben, gibt es erste Ergebnisse:

  • Die Bundesregierung differenziert nun zwischen Großveranstaltungen und Messen. Die Zuständigkeit über die Kriterien zur Wiederaufnahme von Messen liegt nun bei den jeweiligen Bundesländern.
  • Nordrhein-Westfalen hat das Thema als erstes Bundesland aufgegriffen. Hier sollen Fachmessen und Konferenzen ab 30.05. unter entsprechenden Auflagen wieder genehmigungsfähig sein.
  • Hessen würde Anträge zur Durchführung von Messen ab 09.05. wieder bearbeiten und bei schlüssigen Konzepten genehmigen, man wartet auf erste Einreichungen von Veranstaltern.
  • In Bayern und Baden-Württemberg tagen diese Woche entsprechende Gremien bei den Wirtschaftsministerien, um Kriterien zur Wiederaufnahme zu entwickeln.


Der FAMA erstellt für sie im Hintergrund bereits eine Checkliste, mit der unsere Mitglieder ihre Veranstaltungskonzepte auf den Prüfstand stellen und, falls notwendig, überarbeiten können. Nachdem die Rückmeldungen aus den einzelnen zuständigen Landesministerien noch ein unvollkommenes Bild abgeben, und die Ideen für Wiederaufnahmekriterien divergieren, ist unser Maßnahmenplan noch im Abklärungsprozess.

Die FAMA Checkliste soll eine pragmatische Handreichung sein. Die Herausforderung besteht darin, keine statischen Selbstverpflichtungen zu schaffen, die es unmöglich machen auf die sich noch immer dynamisch verändernden Rahmenbedingungen zu reagieren. Erkenntnisse aus anderen, flankierenden Branchen müssen jederzeit einfließen können, was bei den kursierenden Konzepten anderer Verbände nicht vorgesehen ist.

Greifbare Beispiele hierzu sind:

Statisch und unflexibel (1):

  • Die Maximale Besucherzahl orientiert sich am Verhältnis: 1 Person je 4 qm
  • Besucher sind zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet.
  • Der Veranstalter nutzt ausschließlich Online-Tickets, um Schlangen an den Kassen/Eingängen zu verhindern.
  • Es wird pro 1.000 qm ein Handdesinfektionsständer aufgestellt.
  • Es werden in Messe-Restaurants nur „To-Go“-Gerichte angeboten.

Dynamisch und der aktuellen Lage anpassbar (2):

  • Der Veranstalter stellt sicher bzw. ermöglicht, dass Besucher die (zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen, anerkannten) sozialen Abstände zueinander wahren können.
  • Der Veranstalter wendet die zum jeweiligen Zeitpunkt praktizierte Regelung zu Mund-Nasen-Bedeckungen analog des ÖPNV an.
  • Der Veranstalter sorgt mit geeigneten Maßnahmen dafür, dass sich in Ein- und Ausgangsbereichen keine Menschenansammlungen bilden. Diese Maßnahmen können z.B. sein: Temporärer Verzicht auf Tageskassen, Vergabe von Zeitslots, etc.
  • Es werden flächendeckend Handdesinfektionsspender bereitgestellt.
  • In den Messerestaurants werden die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Hygiene- und Branchenstandards der Gastronomie umgesetzt.

Der FAMA ist für seine Mitglieder durch Henning und Thilo Könicke weiter am Ball und wird über Ergebnisse berichten. Durch die angesprochene Checkliste wird es klare Handlungsempfehlungen für die Mitglieder geben.