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Mittwoch, 6. Mai 2020
Länder behandeln Messen (noch) uneinheitlich
Nach der Schaltkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den sechzehn MinisterprädientInnen treten nun die ersten föderalen Regelungen zutage. Zunächst zeigt sich hier ein uneinheitliches Bild:
Nordrhein-Westfalen etwa positioniert sich aus unserer Sicht erfreulich klar. Großveranstaltungen sollen hier zwar weiterhin bis 31. August 2020 untersagt bleiben. Davon ausgenommen sind allerdings ausdrücklich "Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten“. Für diese Formate gilt für die Wiederzulassung das Zieldatum 30. Mai 2020.
Baden-Württemberg hingegen geht den Weg der Differenzierung von Messen und Großveranstaltungen derzeit noch nicht mit. Stattdessen werden Messen hier weiterhin mit Volksfesten und Sportveranstaltungen in einen Topf geworfen. Eine Perspektive wird vorerst nicht in Aussicht gestellt.
Wir beobachten die weitere Entwicklung in den Ländern und halten Sie zeitnah auf dem Laufenden.