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Mittwoch, 30. April 2025

Teurer Terrorschutz: Stadt Dresden wälzt Kosten für Gefahrenabwehr ab


Die Stadt Dresden hat die Auflagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen angepasst. Demnach sind umfassende Sicherungsmaßnahmen gegen terroristische Gefahren, insbesondere Terrorsperren und aufwendige Zufahrtsschutzkonzepte, nunmehr Sache der (privaten) Veranstalter. Damit wälzt die sächsische Landeshauptstadt erhebliche Kosten für Maßnahmen der Gefahrenabwehr ab. Der Arbeitskreis Veranstaltungswirtschaft der IHK Dresden schlägt deshalb Alarm (Bild: wal_172619 / Pixabay).

In der Praxis umfassen diese Kosten unter anderem:

  • Die aufwendige Planung genehmigungsfähiger Zufahrtskonzepte.
  • Die Anmietung schwerer Sperranlagen zur Terrorabwehr.
  • Die aufwendige Logistik dafür.
  • Die notwendige Bewachung rund um die Uhr.

Der Arbeitskreis Veranstaltungswirtschaft der IHK Dresden führt ins Feld, dass der Staat für Terrorschutz verantwortlich sei, erkennt dabei jedoch ausdrücklich die Veranstalter-Verantwortung für die innere Sicherheit auf Veranstaltungen an. Laut einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 24 K 301.18 vom 14.8.2019) fällt der Schutz vor terroristischen Gefahren klar in den Aufgabenbereich des Staates: „Die Gewährleistung von Maßnahmen zum Schutz vor terroristischen Gefahren ist eine hoheitliche Aufgabe. Diese darf nicht auf private Veranstalter übertragen werden“ (vgl. Beck Aktuell, 2019).

Unsere Experten vom AK Veranstaltungsleitung, Thilo Könicke und Martin Glöckner, ordnen den Sachverhalt im nachstehenden Kommentar für uns ein. Herzlichen Dank dafür.