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Montag, 15. Juni 2020

FAMA Bedingungen: Aufruf zum Feedback in Düsseldorf und online


Die erste Fassung der überarbeiteten allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen ist nun fertig und liegt bereits dem Vorstand des FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen e.V. zur Prüfung vor.

Demnächst soll der Entwurf dann an die Mitglieder versandt werden, damit im Rahmen der Sommer-Fachtagung ein (virtueller) Austausch hierzu stattfinden kann.
Wie bereits einmal dargestellt, wurden die allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen nicht nur im momentan wichtigen Bereich der Regelung zu Ereignissen höherer Gewalt angepasst, sondern insgesamt einer Überarbeitung unterzogen. Wichtige neue Regelungen sind hierbei unter anderem:
  • Die einzelnen Absätze der Klauseln sind nun auch entsprechend durchnummeriert worden. Dies vereinfacht zum einen den Verweis innerhalb der allgemeinen Bedingungen, sowie den Verweis in Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen auf die jeweilige konkrete Bestimmung.
  • Es wurde nun eine Hierarchie der Gültigkeit (Individualvereinbarung – besondere Messebedingungen – allgemeine Messebedingungen) aufgestellt, sofern einzelne Vorschriften abweichende Regelungen treffen.
  • Bei Ereignissen höherer Gewalt wird nun zwischen einem rein den Aussteller betreffenden Fall der höheren Gewalt und dem Fall, dass das gesamte Vertragsverhältnis von höherer Gewalt betroffen ist, differenziert.
  • Es gibt nun eine Regelung zur Durchführung von Veranstaltungen unter nachträglich ergangenen behördlichen Auflagen.
  • Die Verwendung von Bildern und anderen Medien, sowie die Erstellung von Aufnahmen, wurden konkretisiert.
  • Es gibt nun eine allgemeine Verpflichtung der Aussteller, keine schutzrechtsverletzenden Exponate auszustellen.
  • Das Recht des Veranstalters, seine Ansprüche auch am Sitz des Ausstellers oder dem Ort der Durchführung der Messe gerichtlich geltend zu machen, wurde neu mit aufgenommen.
  • Und so weiter..
Nachdem es sich bei den allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen um ein Werk für die Praxis handelt, ergeht noch einmal die Bitte, gerade auch an die Projektverantwortlichen in den Häusern der Mitglieder, ihre Anregungen, Wünsche und Meinungen zu der überarbeiteten Fassung (sobald diese bekannt gegeben wurde) an info@anwaelte-gkr.de zu senden.