Deshalb an dieser Stelle nochmals der Hinweis, den auch der AUMA auf allen Kanälen verbreitet:
Die Beschlüsse der Länder zum weiteren Verbot von Großveranstaltungen von gestern gelten nicht für Messen. Diese sind nach wie vor NICHT als Großveranstaltungen kategorisiert. Messen können aktuell, wie bereits am 6. Mai 2020 festgelegt, in Verantwortung der einzelnen Bundesländer durchgeführt werden. Erste Messen werden daher ab September – unter Beachtung der durch die Bundesländer vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregeln – wieder stattfinden.
Quelle: Bundesregierung, Regelung zu Messen unter Punkt 14.