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Donnerstag, 18. Juni 2020

Oops, they did it again: Messen sind KEINE Grossveranstaltungen


Die politischen Verantwortlichen haben der Messewirtschaft mit der neuerlichen Ankündigung, Grossveranstaltungen seien bis auf Weiteres verboten, wieder mal einen Bärendienst erwiesen. Binnen Minuten liefen bei den betroffenen Messe-Teams die Drähte heiss.

Deshalb an dieser Stelle nochmals der Hinweis, den auch der AUMA auf allen Kanälen verbreitet:

Die Beschlüsse der Länder zum weiteren Verbot von Großveranstaltungen von gestern gelten nicht für Messen. Diese sind nach wie vor NICHT als Großveranstaltungen kategorisiert. Messen können aktuell, wie bereits am 6. Mai 2020 festgelegt, in Verantwortung der einzelnen Bundesländer durchgeführt werden. Erste Messen werden daher ab September – unter Beachtung der durch die Bundesländer vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregeln – wieder stattfinden.

Quelle: Bundesregierung, Regelung zu Messen unter Punkt 14.