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Mittwoch, 29. April 2020

Bericht vom FAMA-Schlichtungs-Webinar: Schnelle und kostengünstige Einigung


Am 23.4.2020 fand das FAMA-Webinar zum Thema „Außergerichtliche Streitbeilegung“ unter Leitung von RA Frank Keller statt. Nachstehend lesen Sie einen Bericht dazu:

Bei der Mediation handelt es sich grundsätzlich um ein ergebnisoffenes Verfahren.

Ob die Parteien zu einer Lösung kommen, steht demnach bei Beginn des Mediationsverfahrens noch nicht fest. Grundlage des Mediationsverfahrens ist, dass durch bestimmte Techniken ein fairer Verhandlungsprozess erreicht wird, der auch Ungleichgewichte bei der Rhetorik ausgleicht, sowie Machtgefälle zumindest minimiert.

Der Mediator selbst hat keine Entscheidungsbefugnis. Die Parteien bestimmen den Verhandlungsgegenstand selbst, auch bei Verfahrensfragen haben sie ein Mitspracherecht. Die Parteien legen dann unter Hilfe des Mediators zuerst die Themen fest, dann werden Interessen und Hintergründe, oftmals vertraulich, mit den Parteien besprochen. Zum Ende hin werden Lösungsoptionen entwickelt und bewertet. Auf Basis des Ergebnisses schließen die Parteien dann einen Vertrag über das gefundene Ergebnis ab.


Bei einem Schiedsgerichtsverfahren läuft das ganze Verfahren ähnlich einem gerichtlichen Prozess. Hier unterstützt der Schiedsrichter die Parteien aber dabei, ihren Vortrag aufzubereiten, sodass nicht unbedingt Anwälte in dieses Verfahren eingeschaltet werden müssen. Erst wird eine Verfahrensordnung festgelegt. Die Parteien verpflichten sich dann, den Schiedsspruch als verbindlich zu akzeptieren. Daraufhin folgt, ähnlich wie in einem Gerichtsprozess, der Sachverhaltsvortrag und es werden Beweismittel benannt und ausgewertet. Dies erfolgt unter Unterstützung durch den Schlichter. Der Sachverhalt wird dann aufgrund von Gesetz- und Rechtsprechung vom Schlichter ausgewertet und es ergeht ein "Urteil". Die Parteien haben sich hier schon am Anfang des Prozesses darauf geeinigt, dass dieser Urteilsspruch als verbindlich angesehen wird.

Diese Alternativen bieten eine rasche Möglichkeit, Streitigkeiten beizulegen. Der Vorteil beim Mediationsverfahren ist ganz klar, dass hier nur Ergebnisse vereinbart werden, die beiden Parteien als produktiv erscheinen. Beim Schlichtungsverfahren wird, genau wie bei einem gerichtlichen Urteil, derjenige ermittelt, der rechtlich mit seinen Annahmen auf der richtigen Seite stand, die andere Seite unterliegt.

Beide Varianten eignen sich hervorragend, um Streitigkeiten schnell und kostengünstig zu lösen.